Tarifordnung
Tarife der Elternbeiträge für die Minikita
​
​
Tagesansätze grosse Kinder
Ganzer Tag (Znüni, Mittagessen und Zvieri)
Ganzer Tag 100 % 130.00 CHF (ab 18 Monaten)
Ganzer Tag 100 % 135.00 CHF (Babys bis 18 Monaten)
Tage pro Woche % Betrag pro Monat (CHF)
5 Tage 100 % 2600.00
4 Tage 80 % 2080.00
3 Tage 60 % 1560.00
2 Tage 40% 1040.00
1 Tag 20% 520.00
Tagesansätze Babys 3 – 18 Monate (1.5 Platz)
​
Tage pro Woche % Betrag pro Monat (CHF)
5 Tage 100 % 2700.00
4 Tage 80 % 2160.00
3 Tage 60% 1620.00
2 Tage 40% 1080.00
1 Tag 20% 540.00
Die Pauschbeiträge gelten für einen Monat, inklusive Ferien, geschlossene Kita-Tage, Feiertage und sonstige Absenzen der Kinder. Die Monatlichen Kosten ab dem Eintrittsdatum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sind monatlich geschuldet. Nicht beanspruchte Betreuungstage können nicht von der Pauschale abgezogen werden.
​
Kosten fürs Essen
Alle Mahlzeiten sind im Betreuungstarif inbegriffen. Ausgenommen davon ist die Pulvermilch oder sonstige Spezialnahrung der Babys, welche von den Eltern mitgebracht werden muss.
Tarifordnung MiniKita
Gültig ab 3. Januar 2019
​
1.1 Monatspauschale
Der Monatstarif wird als Monatspauschale festgelegt. Eine 5-Tagewoche entspricht einer 100% Betreuung. In der Monatspauschale sind Betreuung, Verpflegung (ausser Schoppenpulver und Spezialnahrung für Babys) sowie die Administration und Kostenreduktionen (Betriebsferien, Feiertage) berücksichtigt.
​
1.2 Betreuungsumfang
Der Monatstarif zu 100% basiert auf einer Betreuung von 5 Tagen in der Woche.
Für die Berechnung des Elternbeitrags ist der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang ausschlaggebend. Dabei entspricht ein Betreuungstag pro Woche einem Betreuungspensum von 20%.
​
1.3 Betreuung von Babys
Kleinkinder im Alter von 3 Monaten bis und mit 18 Monaten gelten als Babys. Sie beanspruchen 1,5 Betreuungsplätze.
​
1.4 Leistungsumfang
Der Elternbeitrag ist für jene Betreuungsleistungen geschuldet, die gemäss Betreuungsvereinbarung vereinbart wurden, unabhängig davon, ob das Kind wirklich anwesend ist (Unfall, Ferien, Krankheit, Betriebsferien etc.).
​
1.5 Zusatzbetreuung
Zusätzliche Betreuungstage, die über die vertraglich vereinbarten Tage hinaus gehen, werden separat in Rechnung gestellt und mit dem Tagestarif verrechnet. Die MiniKita bietet pro Jahr 2 gratis Abtauschtage an, die zeitnah z.B nach einem verlorener Betreuungstag z.B wegen eines Feiertages, an einem anderen Tag nachgeholt werden kann, sofern die Kita freie Plätze hat.
​
1.6 Fälligkeit
Vertragsbeginn ist gleichgestellt mit dem Beginn der Eingewöhnungszeit. Die Monatspauschalen sind im Voraus und spätestens bis am 20. des Vormonats zu bezahlen.
​
1.7 Zahlungsrückstände
Wenn ausstehende Monatspauschalen nach erfolgter Mahnung nicht beglichen werden, wird der Betreuungsvertrag gekündigt und die Betreibung eingeleitet.
​
1.8 Kündigunsfrist
Die gegenseitige Kündigungsfrist beträgt drei Monate, auch bei Kündigung des Platzes im Voraus, sprich noch vor Antritt des Betreuungsvertrages. Die Kündigung ist jeweils auf jedes Monatsende möglich. Bei Reduktion des Betreuungspensum sind ebenfalls 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten, bei Erhöhung ist dies möglich, sobald ein freier Platz vorhanden ist.
​
1.9 Datenschutz
MiniKita garantiert sich an die Bestimmungen des Datenschutzes zu halten und behandelt sämtliche Angaben vertraulich.
Wichtig: Vertragsbeginn ist zeitgleich Beginn der Eingewöhnung und der Tarif ist vollumfänglich zu begleichen.
​
Bsp. Gewünschter Fixeintritt (weil z.B ab dann beide Elternteile wieder arbeiten) ab April bedeutet Vertragsbeginn / Beginn der Eingewöhnungszeit bereits im März. Während der Eingewöhnung wird mind. 1 Elternteil eingebunden und muss jederzeit verfügbar sein.