Tarifordnung
Tarife der Elternbeiträge für die Minikita
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Tagesansätze grosse Kinder
Ganzer Tag (Znüni, Mittagessen und Zvieri)
Ganzer Tag 100 % 135.00 CHF (ab 18 Monaten)
Ganzer Tag 100 % 140.00 CHF (Babys bis 18 Monaten)
Tage pro Woche % Betrag pro Monat (CHF)
5 Tage 100 % 2'700.00
4 Tage 80 % 2'160.00
3 Tage 60 % 1'620.00
2 Tage 40% 1'080.00
1 Tag 20% 540.00
Tagesansätze Babys 3 – 18 Monate (1.5 Platz)
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Tage pro Woche % Betrag pro Monat (CHF)
5 Tage 100 % 2'800.00
4 Tage 80 % 2'240.00
3 Tage 60% 1'680.00
2 Tage 40% 1'120.00
1 Tag 20% 560.00
Die Pauschbeiträge gelten für einen Monat, inklusive Ferien, geschlossene Kita-Tage, Feiertage und sonstige Absenzen der Kinder. Die Monatlichen Kosten ab dem Eintrittsdatum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sind monatlich geschuldet. Nicht beanspruchte Betreuungstage können nicht von der Pauschale abgezogen werden.
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Im Preis imbegriffen
Alle Mahlzeiten sind im Betreuungstarif inbegriffen. Ausgenommen davon ist die Pulvermilch oder sonstige Spezialnahrung der Babys, welche von den Eltern mitgebracht werden muss. Wir produzieren diverse Früchte und Gemüsebrei und bieten Frühstück, Z'nüni, Z'Mittag & z'Vieri an (Säuglinge nach eigenem Rhythmus).
Inklusive sind ebenso alle Pflegeprodukte, Windeln, Cremes sowie diverse Ausflüge, Bastelmateralien usw.
Tarifordnung MiniKita
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1.1 Monatspauschale
Der Monatstarif wird als Monatspauschale festgelegt. Eine 5-Tagewoche entspricht einer 100% Betreuung. In der Monatspauschale sind Betreuung, Verpflegung (ausser Schoppenpulver und Spezialnahrung für Babys) sowie die Administration und Kostenreduktionen (Betriebsferien, Feiertage) berücksichtigt.
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1.2 Betreuungsumfang
Der Monatstarif zu 100% basiert auf einer Betreuung von 5 Tagen in der Woche.
Für die Berechnung des Elternbeitrags ist der vertraglich vereinbarte Betreuungsumfang ausschlaggebend. Dabei entspricht ein Betreuungstag pro Woche einem Betreuungspensum von 20%.
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1.3 Betreuung von Babys
Kleinkinder im Alter von 3 Monaten bis und mit 18 Monaten gelten als Babys. Sie beanspruchen 1,5 Betreuungsplätze.
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1.4 Leistungsumfang
Der Elternbeitrag ist für jene Betreuungsleistungen geschuldet, die gemäss Betreuungsvereinbarung vereinbart wurden, unabhängig davon, ob das Kind wirklich anwesend ist (Unfall, Ferien, Betriebsferien, Krankheit, Betriebsferien etc.).
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1.5 Zusatzbetreuung
Zusätzliche Betreuungstage, die über die vertraglich vereinbarten Tage hinaus gehen, werden separat in Rechnung gestellt und mit dem Tagestarif verrechnet. Die MiniKita bietet pro Jahr 2 gratis Abtauschtage an, die zeitnah z.B nach einem verlorener Betreuungstag z.B wegen eines Feiertages, an einem anderen Tag nachgeholt werden kann, sofern die Kita freie Plätze hat.
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1.6 Fälligkeit
Vertragsbeginn ist zeitgleich mit dem Beginn der Eingewöhnungszeit. Die Monatspauschalen sind immer im Voraus und spätestens bis am 20. des Vormonats zu bezahlen. Die erste Zahlung erfolgt vor dem 1. Tag der Eingewöhnungszeit.
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1.7 Zahlungsrückstände
Zahlungen sind wie im Vertrag festgehalten immer im Voraus bis zum 20. des Monats zu begleichen. Danach erfolgt eine Zahlungserinnerung sowie eine Mahnung. Wenn ausstehende Monatspauschalen nach erfolgter Mahnung mehrmalig nicht beglichen werden, wird der Betreuungsvertrag einseitig gekündigt und die Betreibung eingeleitet.
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1.8 Kündigunsfrist
Die gegenseitige Kündigungsfrist beträgt drei Monate, auch bei Kündigung des Platzes im Voraus, sprich noch vor Antritt des Betreuungsvertrages. Die Kündigung ist jeweils auf jedes Monatsende möglich. Bei Reduktion des Betreuungspensum sind ebenfalls 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten, bei Erhöhung ist dies möglich, sobald ein freier Platz vorhanden ist. Die Kündigung ist schriftlich zu erfolgen.
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1.9 Datenschutz
Die MiniKita garantiert sich an die Bestimmungen des Datenschutzes zu halten und behandelt sämtliche Angaben vertraulich.
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Ausführliches Dokument Tarifordnung

Wichtig: Vertragsbeginn ist zeitgleich Beginn der Eingewöhnung und der Tarif ist vollumfänglich zu begleichen.
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Bsp. Gewünschter Fixeintritt (weil z.B ab dann beide Elternteile wieder arbeiten) ab April bedeutet Vertragsbeginn / Beginn der Eingewöhnungszeit bereits im März. Während der Eingewöhnung wird mind. 1 Elternteil eingebunden und muss jederzeit verfügbar sein.
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Zahlungen sind immer im Voraus zu begleichen bis zum 20. des Monats, auch bei Neueintritt; die Zahlung erfolgt vor dem 1. Tag der Eingewöhnung.


